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Corona-Überbrückungshilfe des Bundes für den Profisport beantragen
Die „Coronahilfen Profisport 2021“ sind Zuschüsse vom Bund und bieten eine finanzielle Unterstützung für Profisportverein, -unternehmen und verbände auf Bundesebene an.
Die Leistungen dienen der Abmilderung von finanziellen Einbußen bei Ticketeinnahmen und Verlusten, die aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 entstanden sind.
Sie können Zuschüsse im Rahmen der Coronahilfen für den Profisport bekommen, wenn Sie zu einer der folgenden Kategorien gehören:
- Sportvereine und Unternehmen im professionellen und semiprofessionellen Wettbewerb, die mit wenigstens einer Mannschaft einer 1., 2. oder einer 3. Liga im Bereich der olympischen, nichtolympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten angehören.
- Verbände auf Bundesebene, die wenigstens eine Mannschaft im professionellen und semiprofessionellen Wettbewerb im Bereich der olympischen, nichtolympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten haben oder
- Verbände auf Bundesebene, die regulär wenigstens einen professionellen oder semiprofessionellen Wettbewerb im Bereich der olympischen, nichtolympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten ausrichten oder veranstalten.
- Verbände, die 2021 Meisterschaften ohne Zuschauer (“Geistermeisterschaften”) als Qualifikationswettbewerbe für die Olympischen und Paralympischen Sommerspiele Tokio 2021 ausrichten, können eine Kompensation für weggefallene Ticketeinnahmen erhalten,
- Vereine und Unternehmen, die im Auftrag eines Verbandes einen professionellen oder semiprofessionellen Wettbewerb im Bereich der olympischen, nichtolympischen und paralympischen Individual- und Mannschaftssportarten ausrichten oder veranstalten, können eine Kompensation für weggefallene Ticketeinnahmen erhalten.
Des Weiteren müssen Sie, um eine Unterstützung erhalten zu können:
- Ihren Betrieb von einer inländischen Spielstätte oder
- von einem inländischen Sitz der Vereins-, Unternehmens- oder Verbandsführung aus betreiben
und
- bei einem deutschen Finanzamt gemeldet sein und
- dürfen den Vereins- beziehungsweise Geschäftsbetrieb nicht eingestellt haben.
Als Sportverein oder Unternehmen sind Sie für Ihre Mannschaften der 1. und 2. Fußballbundesliga der Männer nicht antragsberechtigt.
Anträge können Sie ausschließlich durch eine/n von Ihnen Bevollmächtigten eingereicht werden, wie beispielsweise:
- Steuerberater/Steuerberaterin,
- Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferin,
- Rechtsanwalt/Rechtsanwältin oder
- vereidigten Buchprüfer/vereidigte Buchprüferin.
Sie müssen die Zuschüsse nicht zurückzahlen.
Den Antrag auf Coronahilfen für Profisport muss die/der von Ihnen Bevollmächtigte über ein zur Verfügung gestelltes elektronisches Verfahren (Online-Portal) stellen.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Coronahilfen für Profisport müssen Sie über ein zur Verfügung gestelltes elektronisches Verfahren (Online-Portal) stellen. Dafür müssen Sie sich zuerst Registrieren.
Registrierungsverfahren:
- Der/Die von Ihnen als Antragsteller beauftragte Bevollmächtigte muss sich zunächst im Online-Portal registrieren.
- Nach Absenden der Registrierungsdaten erhält der/die Bevollmächtigte eine E-Mail zur Verifizierung seiner/ihrer E-Mail-Adresse. Nach erfolgreicher Verifizierung wird ein PIN-Brief an die angegebene Geschäftsadresse des/der Bevollmächtigten versandt.
- Die PIN wird dann für die eigentliche Antragsstellung benötigt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsadresse des/der Bevollmächtigten zwingend mit der Adresse im jeweiligen Berufsregister übereinstimmen muss, da sonst die Registrierung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.
- Das Registrierungsverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen, beispielsweise kann der Versand des PIN-Briefes bis zu 5 Werktage dauern. Daher wird eine frühzeitige Registrierung empfohlen.
Antragstellung:
- Die Antragstellung erfolgt ebenfalls über das zur Verfügung gestellte elektronische Verfahren/Online-Portal.
- Der Link zur Antragsseite wird nach erfolgreicher Registrierung per E-Mail an Ihre/Ihren Bevollmächtigte/n versandt.
- Ihre/Ihr Bevollmächtigte/r geht auf den Link der Antragsseite und füllt den Antrag aus. Um einen Antrag stellen zu können, wird das Aktenzeichen aus der obengenannten E-Mail und die PIN aus dem PIN-Brief benötigt.
- Die erforderlichen Unterlagen müssen direkt von Ihrer/Ihrem Bevollmächtigten im Portal hochgeladen werden. Die Unterlagen müssen nicht zusätzlich per Post an das BVA zugeschickt werden. Die Antragstellung erfolgt vollelektronisch.
- Nach der Bearbeitung des Antrags erhält die/der von Ihnen bevollmächtige Antragstellerin/Antragssteller den Bewilligungsbescheid oder gegebenenfalls den Ablehnungsbescheid auf dem Postweg.
- Die Auszahlung erfolgt unmittelbar nach dem der Bewilligungsbescheid zugestellt wurde.
Fristen
- Registrierung und Antragstellung:
- bis zum 15. Mai 2021
Unterlagen
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:
- für die Registrierung:
- eine Bankbestätigung,
- einen Nachweis über die Bevollmächtigung durch den Verein/Verband/das Unternehmen,
- einen Nachweis über die Vertretungsberechtigung des antragstellenden Vereins/Verbands/Unternehmens (bis zu drei Personen).
- für die Antragsstellung:
- die tatsächlichen Ticketeinnahmen aus Liga- und Pokalveranstaltungen und regulären Wettbewerben (ohne Umsatzsteuer) vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2019 (Summe und veranstaltungsbezogene Aufstellung),
- die tatsächlichen beziehungsweise geschätzten Ticketeinnahmen aus Liga- und Pokalveranstaltungen und regulären Wettbewerben (ohne Umsatzsteuer) vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021 (Summe und veranstaltungsbezogene Aufstellung),
- den Umsatz vom 1.Januar bis 30. Juni im Jahr 2019 (Summe und monatsbezogene Aufstellung),
- den Umsatz vom 1. Januar bis 30. Juni im Jahr 2021 (Summe und monatsbezogene Aufstellung),
- den vom 1. Januar bis 30. Juni 2021 entstandenen beziehungsweise entstehenden Verlustbetrag (Summe und monatsbezogene Aufstellung).
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel circa 4 Wochen
Zuständigkeit
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Stand: 02.03.2022
Bundesministerium des Innern, für Bau und Infrastruktur (BMI)