Hauptbereich
Übungsleiterpauschale geltend machen
Einnahmen aus bestimmten Nebentätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich sind bis zu einer Höhe von insgesamt 3.000 Euro im Jahr steuerfrei.
Diese sogenannte Übungsleiterpauschale können Sie geltend machen für:
- nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit
- nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten
- die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen
Die Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer haben miteinander gemeinsam, dass sie auf andere Menschen durch persönlichen Kontakt Einfluss nehmen, um auf diese Weise deren geistige und körperliche Fähigkeiten zu entwickeln und zu fördern. Gemeinsames Merkmal der Tätigkeiten ist eine pädagogische Ausrichtung.
Verfahrensablauf
Die Übungsleiterpauschale machen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend.
Fristen
jeweilige Abgabefrist der Einkommensteuererklärung
Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Sonstiges
Keine
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
das für Sie zuständige Finanzamt
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat als Vertreterin des Finanzministeriums dessen ausführliche Fassung am 14.12.2023 freigegeben.