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Einbürgerung beantragen für Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch
Eine Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit ohne einen konkreten Anspruch kommt in Betracht, wenn an der Einbürgerung ein öffentliches Interesse besteht.
Diese "Ermessenseinbürgerung" können Sie beantragen, wenn Sie nicht die Voraussetzungen für eine Einbürgerung mit Einbürgerungsanspruch oder für eine Miteinbürgerung erfüllen.
Mit Hilfe des unter der Überschrift "Onlineantrag" aufrufbaren Quick-Checks können Sie vorab Ihre Erfolgsaussichten auf Einbürgerung überprüfen. Beim Quick-Check werden Sie auf das Onlineportal "Bayernportal" weiter geleitet.
Verfahrensablauf
Hinweis zum Quick-Check: Mit dem Quick-Check können Sie vorab Ihre Erfolgsaussichten auf eine Einbürgerung überprüfen. Sie müssen dazu nur einige Fragen beantworten. Beim Quick-Check handelt es sich um eine unverbindliche Prüfung, ob Sie die Voraussetzungen einer Einbürgerung erfüllen. Die endgültige Entscheidung trifft Einbürgerungsbehörde nach Antragstellung und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.
Eine Antragstellung ist durch schriftlichen Antrag oder online über das Serviceportal Baden-Württemberg möglich, wenn die für Sie zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde diese Möglichkeit freigegeben hat.
Im weiteren Verfahren sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet. Läuft derzeit ein Strafverfahren gegen Sie, wartet die zuständige Stelle dessen Abschluss ab.
Sie führt die erforderlichen Ermittlungen durch und beteiligt
- das Landesamt für Verfassungsschutz
- die Polizei
- das Sozialamt
- die Bundesagentur für Arbeit und
- weitere Stellen.
Fristen
Keine
Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument (nationaler Reisepass oder anderes anerkanntes Identitätsdokument mit Lichtbild wie zum Beispiel Personalausweis oder ID-Karte)
- Nachweise zum Personenstand
- Nachweise über Einkommen, Vermögen, Kranken- und Pflegeversicherung und über die Altersvorsorge
- Bei Minderjährigen: Nachweis des Sorgerechts beziehungsweise bei gemeinsamer elterlicher Sorge Einverständniserklärung des anderen Elternteils.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde kann weitere Unterlagen verlangen.
Kosten
- pro eingebürgerter Person: EUR 255,00
- bei miteinzubürgernden Minderjährigen ohne eigene Einkünfte: EUR 51,00
Zusätzliche Kosten und Auslagen können beispielsweise
- für die Vorlage von Personenstandsurkunden oder
- für Nachweise von staatsbürgerlichen Kenntnissen bzw. Sprachkenntnissen
entstehen.
Sonstiges
Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen
Erleichterungen können für folgende Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht kommen:
- für Staatenlose, die ihre Staatenlosigkeit nicht selbst herbeigeführt haben
- für heimatlose Ausländer nach § 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
- für Inhaberinnen und Inhaber eines Reiseausweises für Flüchtlinge
- bei Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts gegenüber betroffenen Personen, wenn diese keinen Anspruch auf Einbürgerung haben
- für ehemalige deutsche Staatsangehörige, Abkömmlinge deutscher Staatsangehöriger oder ehemaliger deutscher Staatsangehöriger
- für deutschsprachige Bewerberinnen und Bewerber aus Österreich, Liechtenstein und aus anderen deutschsprachigen Gebieten (zum Beispiel Schweiz).
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Staatsangehörigkeitsbehörde ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung,
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.
Vertiefende Informationen
- Einbürgerung beantragen für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Adressen und Termine der Volkshochschulen in Baden-Württemberg, an denen Sie den Einbürgerungstest ablegen können.
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
17.07.2024 Innenministerium Baden-Württemberg