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Untersuchungsstelle in der Abfallwirtschaft - Anerkennung beantragen
Prüflaboratorien und Messstellen, die Untersuchungen von Abfall- und Bodenproben auf der Grundlage einzelner Rechtsverordnungen durchführen möchten, benötigen in diesen Bereichen die Anerkennung als Untersuchungsstelle in der Abfallwirtschaft.
Die Anerkennung ist für Untersuchungen nach folgenden Rechtsverordnungen möglich:
- Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
- Bioabfallverordnung (BioAbfV)
- Altholzverordnung (AltholzV)
Sie können die Anerkennung für einzelne oder für alle Bereiche erhalten.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Anerkennung als Untersuchungsstelle bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Antragsformulare können Sie dort formlos anfordern oder im Internet bzw. auf dieser Seite (Rubrik "Formulare und weitere Angebote") herunterladen.
Die zuständige Stelle prüft die Antragsunterlagen und erteilt bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Anerkennung durch Bescheid.
Fristen
Fehlende oder unvollständige Unterlagen müssen Sie bis spätestens drei Monate nach Antragstellung nachreichen.
Unterlagen
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit der Laborleitung:
- bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis
- bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.
- Lebenslauf mit Angaben zum fachlichen Werdegang der Leitung der Untersuchungsstelle
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in ausreichender Höhe
- Verpflichtungs- und Einverständniserklärung (Vordruck der zuständigen Stelle im Internet)
- Kompetenznachweis über das Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen durch Vorlage einer gültigen, für die beantragten Untersuchungsbereiche vollständigen und anwendbaren Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025 unter Berücksichtigung der Anforderungen des Fachmoduls Abfall.
Hinweis: Haben Sie schon eine Anerkennung als Untersuchungsstelle für Abwasser- oder Boden/Altlasten- Untersuchungen in Baden-Württemberg?
Wenn der LUBW aktuelle Unterlagen dieser Anerkennung vorliegen, müssen Sie keine weiteren Unterlagen einreichen.
Kosten
Die Kosten richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand. Es gilt der folgende Gebührenrahmen:
Bestimmung ohne Kompetenzfeststellung durch die LUBW: EUR 100,00 1.500,00
Sonstiges
Laboratorien, die eine Anerkennung erhalten haben, müssen regelmäßig an Qualitätssicherungsmaßnahmen (Ringversuche) teilnehmen.
Die teilnahmepflichtigen Ringversuche gibt die LUBW jeweils zu Beginn des Jahres bekannt.
Die Anerkennung gilt in der Regel fünf Jahre. Die zuständige Stelle kann sie aber jederzeit widerrufen.
Für Laboratorien, die ihre Kompetenz mittels einer Akkreditierung nachweisen, gilt die Anerkennung bis zum Ablauf der Akkreditierung.
Anträge auf Verlängerung der Anerkennung können Sie frühestens sechs Monate und müssen Sie spätestens drei Monate vor Ablauf des Anerkennungszeitraumes stellen.
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvereinbarung der Länder über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich (Bekanntmachung der Vereinbarung vom 30. Oktober 2002 im Bundesanzeiger Nr. 220, Seite 25 450)
Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG)
- § 25 Landesanstalt für Umwelt
Zuständigkeit
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Referat 61
Griesbachstr. 1-3
Anerkennungsstelle für Untersuchungsstellen
76185 Karlsruhe
Hinweis: Die LUBW ist zuständig für Untersuchungsstellen, die ihren Geschäftssitz in Baden-Württemberg haben, oder Untersuchungsstellen, die vorwiegend in Baden-Württemberg tätig werden wollen.
Für Untersuchungsstellen mit Geschäftssitz in anderen Bundesländern wenden sich an die dort zuständige Stelle.
Vertiefende Informationen
- Merkblatt Anerkennungen
- "Fachmodul Abfall"
- Die zuständige Stelle veröffentlicht die anerkannten Untersuchungsstellen im länderübergreifenden Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa).
Freigabevermerk
01.08.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg