Hauptbereich
Auslands-BAföG für Studierende beantragen
Höhe
- Genauso hoch wie bei der Förderung eines Inlandsstudiums
- Für jedes unter 14 Jahren (Kinderbetreuungszuschlag): 160 EUR monatlich
- Zuschläge gibt es für:
- Studiengebühren: bis zu 5.600 Euro für maximal ein Jahr
- Reisekosten:
- bei Studierenden innerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt, je Fahrt 250 Euro
- bei Studierenden außerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt, je Fahrt 500 Euro
- Zusatzkosten für Krankenversicherung im Ausland
- höhere Lebenshaltungskosten bei Studierenden außerhalb der EU und der Schweiz: monatlicher Auslandszuschlag, die Höhe bemisst sich nach dem durch das Auswärtige Amt für das jeweilige Land festgesetzten Kaufkraftausgleich.
Förderungsart
- Zuschlag für die Studiengebühren: 100% Zuschuss
- Die darüber hinaus gewährte Förderung und die übrigen Zuschläge: 50% Zuschuss, 50% unverzinsliches Staatsdarlehen.
- Kinderbetreuungszuschuschlag: 100% Zuschuss
Zuschüsse müssen Sie nicht zurückzahlen.
Dauer
Für ein Studium an einer ausländischen Hochschule
- innerhalb der EU oder der Schweiz: bis zum Abschluss
- außerhalb der EU oder der Schweiz: bis zu einem Jahr, in Ausnahmefällen bei einer Hochschulausbildung länger
Verfahrensablauf
Die Ausbildungsförderung können Sie schriftlich oder online beantragen.
Verwenden Sie für den schriftlichen Antrag den Antragsassistenten, um eine Auswahl der von Ihnen benötigten Formulare zu erhalten. Die ausgefüllten Formulare können Sie persönlich abgeben oder mit der Post schicken.
Für die sichere Übermittlung Ihres Onlineantrages benötigen Sie entweder die eID-Funktion Ihres Personalausweises oder ein De-Mail-Konto. Die ins Onlineverfahren eingebauten Plausibilitätsprüfungen und Hinweise auf beizufügende Nachweise helfen Ihnen, den Antrag möglichst vollständig einzureichen.
Zur Fristwahrung genügt ein formloser Antrag.
Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung in Form eines Bescheids. Bei einem positiven Bescheid überweist Ihnen die zuständige Stelle die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto.
Während der Auslandsausbildung haben Sie keinen Anspruch auf Inlandsförderung. Sie müssen dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung daher mitteilen, dass Sie eine Auslandsausbildung aufnehmen.
Fristen
Reichen Sie den Antrag möglichst früh ein, spätestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes.
Die Förderung beginnt
- mit Aufnahme der Ausbildung beziehungsweise des Praktikums im Ausland oder
- ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt haben.
Unterlagen
- Unterlagen wie beim Antrag auf Inlandsförderung
- zusätzlich Formblatt 6
- Nachweis über:
- Immatrikulation
- Studienplatz an der Hochschule im Ausland
- Reisekosten
- Krankenversicherung
- Studiengebühren
Über weitere erforderliche Unterlagen informiert Sie die zuständige Stelle.
Kosten
Keine
Sonstiges
Kostenlose BAföG-Hotline 0800/223-6341 montags bis freitags von 8:00 bis 20:00
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Je nach Ihrem Zielland bestimmte Ämter für Ausbildungsförderung
Nachfragen können Sie auch auch beim Akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschule.
Vertiefende Informationen
Informationen zur Onlinebeantragung auf den Seiten der zuständigen Studierendenwerke
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
22.04.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg