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Ersatzschule - Staatliche Anerkennung beantragen
Durch die staatliche Anerkennung erhält die Ersatzschule das Recht, Prüfungen abzuhalten und Zeugnisse wie zum Beispiel das Abitur selbst zu erteilen.
Sie gilt in der Regel unbefristet.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung beantragen Sie als Träger der Schule schriftlich. Ein bestimmtes Formular gibt es nicht.
Die handschriftliche Unterschrift des Schulträgers oder einer vertretungsberechtigten Person ist erforderlich.
Sie erhalten nach der Prüfung einen Anerkennungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Rechtzeitig in Absprache mit der zuständigen Stelle.
Unterlagen
Lagen der zuständigen Stelle alle erforderlichen Unterlagen bereits bei Genehmigung Ihrer Ersatzschule vor, müssen Sie keine weiteren Unterlagen Ihrem Antrag auf staatliche Anerkennung beifügen.
Kosten
- Bereich des Kultusministeriums: EUR 300,00 - 1.000
- Bereich des Sozialministeriums: EUR 50,00 - 1.000
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
- § 10 Anerkennung von Ersatzschulen
- Nr. 12 Anerkennung von Ersatzschulen
Anlage zur Gebührenverordnung Kultusministerium (GebVO KM):
- Nr. 17.2 Gebührenverzeichnis
Anlage zur Gebührenverordnung Sozialministerium (GebVO SM):
- Nr. 19.2 Gebührenverzeichnis
Zuständigkeit
Das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Schule ihren Standort hat.
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
13.05.2024 Kultusministerium und Sozialministerium Baden-Württemberg