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Rathaus & Service

Für Bürger und Gäste gleichermaßen interessant sind die verschiedenen vielfältigen Dienstleistungen in unserer Gemeinde.

Hauptbereich

Autismus

 

Zur Unterstützung bei schulischen Fragen zum Thema Autismus besteht ein vielfältiges und differenziertes Netzwerk. Auf Ebene der Staatlichen Schulämter stehen für alle Schularten, auch für die Gymnasien und die Beruflichen Schulen, Autismusbeauftragte zur Verfügung. Daneben können weitere Unterstützungssysteme, wie beispielsweise die schulpsychologischen Beratungsstellen, eingebunden werden. Je nach Bedarf kann darüber hinaus auch der sonderpädagogische Dienst der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren eine begleitende individuelle Unterstützung der Kinder und Jugendlichen mit Autismus an allgemeinen Schulen anbieten. Sofern im Einzelfall notwendig, werden - mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten - Vertreterinnen und Vertreter der Jugendhilfe oder des Gesundheitswesens in die Klärungs- und Unterstützungsprozesse einbezogen.

 

Vertiefende Informationen

 

Das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Autismusbeauftragten richtet sich an Eltern, Schulen und Lehrkräfte und umfasst folgende Angebote:

• Beratung und Unterstützung von Schulen, Eltern und Lehrkräften bei schulischen Fragestellungen

• Information über Fragen der Auswirkung der Autismus-Spektrum-Störung auf das schulische Lernen

• Beratung bei der Gestaltung von Übergängen

• Beratung bei Maßnahmen des Nachteilsausgleichs

• Beratung bei der Suche nach der für die Schülerin oder den Schüler geeigneten Schule

• Gestaltung von Elternabenden, Informationsstunden für Schulklassen und Informationen für Lehrkräfte

• Auf Nachfrage Einrichtung und Leitung von Arbeitskreisen/Austauschforen

• Multidisziplinäre Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern

• Bei Bedarf Erhebung und Darstellung des individuellen Förderbedarfs eines Kindes im Rahmen einer pädagogischen Stellungnahme

Eine aktuelle Liste der Autismusbeauftragten finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen Staatlichen Schulamts. Dieses finden Sie hier.

 

Freigabevermerk

 

19.12.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg