SBW Lebenslagen:

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
RatsinformationssystemMitarbeiterVeranstaltungen
FR
EN

Aktuelle Öffnungszeiten Rathaus


Bitte beachten Sie die Hinweise
Mehr erfahrenX
Bannerbild
Rathaus & Service

Für Bürger und Gäste gleichermaßen interessant sind die verschiedenen vielfältigen Dienstleistungen in unserer Gemeinde.

Hauptbereich

Steuerpflichten als Arbeitgeber

 

Beschäftigen Sie in Ihrem Betrieb Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer, müssen Sie von deren Arbeitslohn Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchenlohnsteuer einbehalten. Diese Abzüge melden Sie elektronisch beim Finanzamt an und überweisen sie dorthin.

Der Abzug richtet sich nach der Höhe des Arbeitslohns und den persönlichen Besteuerungsmerkmalen der beschäftigten Person, die in der elektronischen Datenbank der Finanzverwaltung als Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert sind.

Für Teilzeitkräfte und Aushilfen gelten Besonderheiten.

 

Rechtsgrundlage

 

Einkommensteuergesetz (EStG):

  • § 41a Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer

 

Freigabevermerk

 

29.11.2024 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums