Für Bürger und Gäste gleichermaßen interessant sind die verschiedenen vielfältigen Dienstleistungen in unserer Gemeinde.
Hauptbereich
Fahrgastbeförderung
Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenwagen
- Personenkraftwagen (Pkw)
- im Linienverkehr oder
- im gebündelten Bedarfsverkehr beziehungsweise
- bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.
Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.
Rechtsgrundlage
Leistungen
Freigabevermerk
04.12.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg