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Für Bürger und Gäste gleichermaßen interessant sind die verschiedenen vielfältigen Dienstleistungen in unserer Gemeinde.

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Gültigkeit von ausländischen Führerscheinen

 

Sie haben einen ausländischen Führerschein?

Hier erfahren Sie, ob dieser weiterhin in Deutschland gültig ist:

  • EU-Führerscheine: Ihr ausländischer Führerschein wird in Deutschland anerkannt.
    Außerdem können Sie unter erleichterten Bedingungen einen deutschen Führerschein erhalten.

Achtung: Wenn Sie Ihren Führerschein der Klasse C oder D einschließlich deren Anhänger- und/oder Unterklassen umtauschen und gleichzeitig verlängern lassen möchten, müssen Sie einen Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung vorlegen.

  • Führerscheine aus den übrigen Staaten: Sie müssen den ausländischen Führerschein umschreiben lassen

Achtung: Ihr ausländischer Führerschein wird mit Ablauf von sechs Monaten ab dem Tag der Einreise ungültig. Dann dürfen Sie in Deutschland kein Fahrzeug mehr fahren.

 

Vertiefende Informationen

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr

Informationen zur Umschreibung des ausländischen Führerscheins finden hier.

 

Rechtsgrundlage

 

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

  • § 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  • § 29 Ausländische Fahrerlaubnisse

 

Freigabevermerk

 

17.07.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg