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Rathaus & Service

Für Bürger und Gäste gleichermaßen interessant sind die verschiedenen vielfältigen Dienstleistungen in unserer Gemeinde.

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Erbenansprüche

 

Die hinterbliebene Ehefrau oder der hinterbliebene Ehemann hat einen gesetzlichen Erbanspruch. Dessen Höhe hängt von dem ehelichen Güterstand und gegebenenfalls von der Anzahl der gemeinsamen Kinder ab. Darüber hinaus können Ehepaare ein gemeinschaftliches Testament errichten. Dazu genügt es, wenn einer der Eheleute das Schriftstück handschriftlich aufsetzt. Das Testament müssen aber beide eigenhändig mit Datumsangabe unterschreiben.

 

Vertiefende Informationen

 

Lebenslage "Erben und Vererben": ausführliche Informationen zur Erbfolge und zu den verschiedenen Formen von Testamenten

 

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 19.06.2024 freigegeben.