SBW Lebenslagen:

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
RatsinformationssystemMitarbeiterVeranstaltungen
FR
EN

Aktuelle Öffnungszeiten Rathaus


Bitte beachten Sie die Hinweise
Mehr erfahrenX
Bannerbild
Rathaus & Service

Für Bürger und Gäste gleichermaßen interessant sind die verschiedenen vielfältigen Dienstleistungen in unserer Gemeinde.

Hauptbereich

Förderung der Integration

 

Integration findet vor allem im alltäglichen Zusammenleben statt, zum Beispiel am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft, im Kindergarten, in der Schule und im Verein.

Sie ist keine einseitige Forderung an Menschen mit Migrationsgeschichte, sondern eine gemeinschaftliche Aufgabe der ganzen Gesellschaft.

Sie muss Menschen mit Migrationsgeschichte Angebote zur Teilhabe eröffnen und von diesen wird das Engagement zur Annahme dieser Angebote erwartet, etwa beim Erwerb der deutschen Sprache.

Dafür gibt es ein großes Kursangebot:

  • Allgemeiner Integrationskurs
    • 600 Unterrichtseinheiten (UE) Sprachkurs

  • Spezielle Integrationskurse
    • Alphabetisierungskurs mit 900 bis 1200 UE
    • für gering Literalisierte mit 900 bis 1200 UE
    • für Zweitschriftlernende mit 900 UE
    • für Menschen mit Beeinträchtigungen mit 900 UE

  • Intensivkurse (für besonders schnell lernende und hochqualifizierte Teilnehmende) mit 400 UE

Zu allen Kursen gehört der Orientierungskurs mit 100 UE zu Alltagswissen, Kultur, Geschichte und Werte in Deutschland.

Persönliche Unterstützung vor Ort gibt es bei:

  • der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und dem Jugendmigrationsdienst (JMD)
  • dem Integrationsbeauftragten
  • dem Integrationsmanagement vor Ort und
  • der Ausländerbehörde

 

Vertiefende Informationen

 

Kursangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:

Arbeitsmarkt:

Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung:

 

Rechtsgrundlage

 

Aufenthaltsgesetz (AufenthG):

  • § 43 Integrationskurs folgende

Integrationskursverordnung (IntV):

  • §§ 10 folgende

 

Freigabevermerk

 

27.02.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg