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Fortschreibung des Regionalplans
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben hat am 20. Juli 2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den vorliegenden Fortschreibungsentwurf das Beteiligungsverfahren nach §10 Abs. 1 ROG (alt) i.V.M §12 Abs. 2 LplG durchzuführen.
Wie in der Sitzung am 29.07.2019 berichtet, stehen die Dateien zum Planentwurf unter https//www.rvbo.de/Planung/Fortschreibung-Regionalplan zum Herunterladen zur Verfügung.
Die Dateien bestehen aus Textteil (Plansätze, Begründung) und einem Kartenteil (Struktur- u. Raumnutzungskarte sowie dem Umweltbericht).
Link zum Herunterladen der Dateien
Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben; Regionale Infrastruktur – Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2) sowie Änderungen an anderen Plankapiteln
Sehr geehrte Damen und Herren ,
die Verbandsversammlung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben hat am 7. Februar 2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den vorliegenden geänderten Fortschreibungsentwurf des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben, Regionale Infrastruktur – Teilregionalplan Energie (Kap. 4.2) sowie Änderungen an anderen Plankapiteln (1.1. Allgemeine Grundsätze zur Entwicklung der Region und 3.1, 3.2 sowie 3.3 Regionale Freiraumstruktur) für die Region Bodensee-Oberschwaben (Bodenseekreis sowie Landkreise Ravensburg und Sigmaringen) das 2. Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 2 und 3 ROG i.V.m. § 12 Abs. 2, 4 und 5 LplG durchzuführen. Die Fortschreibung dient auch der Umsetzung von § 20 und § 21 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (Festlegung der regionalen Teilflächenziele gemäß § 3 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und Landesvorgabe für Freiflächen-Photovoltaik).
Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben führt das 2. Beteiligungsverfahren nach dem neuen Landesplanungsrecht (Landesplanungsgesetz für Baden-Württemberg beschlossen am 12.03.2025, in Kraft getreten am 29.03.2025) durch.
Die Dateien zum Planentwurf, bestehend aus Textteil (Plansätze, Begründung) und Kartenteil (Raumnutzungskarte), Umweltbericht sowie weiteren zweckdienlichen Unterlagen, finden Sie ab 09.04.2025 zur Einsicht und zum Herunterladen auf unserer Website unter https://www.rvbo-energie.de/#anhoerung
Zusätzlich besteht für jedermann die folgende weitere kostenlose Zugangsmöglichkeit. Die Unterlagen liegen bei folgender Stelle während der Sprechzeiten aus:
Regionalverband Bodensee-Oberschwaben
Hirschgraben 2, 88214 Ravensburg
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9.00-12.00 Uhr; Montag bis Donnerstag 14.00-16.00 Uhr;
sowie nach Terminvereinbarung
In Bezug auf die Änderungen des Planentwurfs, dessen Begründung und dem Umweltbericht kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Bodensee-Oberschwaben bis spätestens 09.05.2025 Stel-
lung nehmen. Die Stellungnahme soll vorrangig elektronisch über das Beteiligungsportal beteiligung-regionalplan.de/bodensee-oberschwaben2 oder per E-Mail in Textform an
beteiligung@rvbo.de abgegeben werden. Andernfalls ist sie zur Niederschrift beim Regionalverband abzugeben (§ 12 Abs. 3 LplG). Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 ROG). Stellungnahmen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen. Personenbezogene Daten werden in diesem Verfahren zur Teilfortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben (2. Offenlage) zur Erfüllung einer in der Zuständigkeit des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben liegenden öffentlichen Aufgabe unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) entsprechend der Datenschutzerklärung des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben www.rvbo.de/Datenschutz verarbeitet. Die Datenverarbeitung kann auch zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgen. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind § 4 LDSG i.V.m. Artikel 6 Abs. 1 lit e) DS-GVO sowie Artikel 6 Abs. 1 lit c) DS-GVO. Die Datenschutzerklärung enthält nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde. Sie liegt auch bei den zur Einsicht bereitgehaltenen Unterlagen aus