Lärmaktionsplan Stufe 4:

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Lärmaktionsplan Stufe 4

Die Erstellung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Stetten erfolgt in der 4. Stufe im sogenannten qualifizierten Verfahren. Hierbei sollen, je nach Ergebnis der Lärmkartierung, die Lärmminderungsmaßnahmen Tempo 70 ganztags entlang der B 33 und ggf. Erweiterung Tempo 30 ganztags entlang der B 31 weiterverfolgt werden. Der vorliegende Bericht orientiert sich an der verpflichtenden Vorgabe zur Berichterstattung über Lärmaktionspläne von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).

Unter den folgenden Links können Sie den Planentwurf und die Planunterlagen einsehen:

Planentwurf (PDF-Dokument, 1,16 MB)
Anlagen zum Planentwurf (PDF-Dokument, 6,36 MB)