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Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Stetten – Beschlussfassung
Nach §47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h analysiert. Auf Gemarkungsgebiet Stetten wurden aufgrund der Verkehrsbelastung von über 8.200 Kfz/24h die Bundesstraßen 31 und 33 erfasst. Die Gemein-de Stetten ist daher zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet. Sie hat 2015 in Stufe 2 der Lärmaktionsplanung einen qualifizierten Lärmaktionsplan für die B 31 und die B 33 innerhalb der Gemarkungsgrenzen erstellt, diesen aber nie final beschlossen. Trotzdem wurden Lärmminderungsmaßnahmen von der Gemeinde entschieden und zwischenzeitlich von den Straßenverkehrsbehörden umgesetzt.
In der aktuellen Stufe 4 der kommunalen Lärmaktionsplanung muss für die sogenannten Pflichtstrecken auf Gemarkung Stetten der Lärmaktionsplan fortgeschrieben werden. Die Fortschreibung erfolgt im sog. vereinfachten Verfahren. Das mit der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung von der Gemeinde Stetten beauftragte Büro Rapp AG, Freiburg, hat die landesweite Lärmkartierung der LUBW für Stetten ausgewertet. Mit der Kenntnisnahme der Untersuchungsergebnisse hat der Gemeinderat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz zugestimmt. Die Beteiligung fand im Zeitraum vom 10. November 2025 bis einschließlich 10. Dezember 2025 statt. Bei der Gemeindeverwaltung Stetten gingen acht Stellungnahmen seitens der Träger öffentlicher Belange ein, allesamt unkritisch. Von Seiten der Bürger wurden keine Stellungnahmen eingereicht.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h entlang der B 31 ist mittlerweile umgesetzt. Durch den verkürzten Geltungsbereich der Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h ganztags entlang der B 31, im Streckenabschnitt zwischen der beginnenden Wohnbebauung (Beginn Lärmschutzwand/Höhe Mareaustraße) und der Einmündung B 33, erfahren die Wohngebäude Harlachen keine weitere Lärmminderung. In diesem Streckenabschnitt gilt weiterhin eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h. Außerhalb der Lärmaktionsplanung soll daher geprüft werden, inwiefern für diese Gebäude Maßnahmen der Lärmsanierung in Frage kommen (passiver Schallschutz). Die Fahrbahndeckenerneuerung entlang der B 33 Ortsdurchfahrt Stetten wird für das Jahr 2029/2030 in Aussicht gestellt.
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Stetten Stufe 4 wurde am 23.03.2026 im Gremium final beschlossen. Somit ist das Verfahren zur Fortschreibung des kommunalen Lärmaktionsplans formal abgeschlossen.
Stetten, 13.04.2026
gez. Daniel Heß, Bürgermeister
Bericht zur Beschlussfassung vom 04.03.2026 (PDF-Dokument, 1,17 MB)
