Aktuelles: Stetten am Bodensee

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Halde" - ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Absatz 4 BauGB

Autor: Daniel Heß
Artikel vom 17.07.2024

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Stetten am Bodensee zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung „Halde“ nach § 215a BauGB i.V.m. § 214 Abs 4 BauGB

Der Gemeinderat Stetten hat in seiner Sitzung am 15.07.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung „Halde“ für die Schaffung von Wohnbauflächen am östlichen Ortsrand von Stetten am Bodensee mit der Satzung zu den planungsrechtlichen Festsetzungen, die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Es handelt sich um ein Bauleitplanverfahren, das gemäß den Vorgaben des § 13b BauGB durchgeführt wurde und nun in ein Verfahren gem. § 215a BauGB i.V.m. § 214 Abs. 4 BauGB übergeführt wird.

Das Plangebiet umfasst ca. 1,3 ha. Fl.-St. Nr. 1, 1/1, 2*, 2/1, 8/2*, 17/9, 17/30, 17/31, 252/1, 252/3, 252/6, 252/7, 252/8, 252/9, 253/1, 267, 268 (*-Teilflächen), Gemeinde und Gemarkung Stetten. Nördlich und östlich wird das Gebiet von Gehölzen eingegrenzt, südlich von der Bundesstraße 33 (Hauptstraße) und im Westen von Heckenstrukturen und weiterer Bebauung. Im östlichen Anschluss befinden sich aufgelassene Kleingärten sowie eine Intensivobstplantage. Auch weiter nördlich wird intensiver Obstanbau betrieben; zudem liegen hier kleinstrukturierte Gärten. Im Westen befindet sich die Wohnbebauung beidseitig der Riedetsweiler Straße. Südlich der Hauptstraße schließen - von West nach Ost - Wohngebäude, ein größerer Privatgarten, ein Regenrückhaltebecken sowie das außerhalb der Ortschaft liegende Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Stetten an. Im Bereich der Hauptstraße verläuft der verdolte Dysenbachzufluss. Das Plangebiet ist im Süden von der Bundesstraße 33 (Hauptstraße) und im Westen von der „Riedetsweiler Straße“ erschlossen.

Zusätzlich zu dieser Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen des oben genannten Bebauungsplanes im Rathaus Stetten, Bürgerservice, Schulstraße 18, 88719 Stetten, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich aus.
Die Öffnungszeiten sind: Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zusätzlich Donnerstagnachmittag: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.

Die den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugrundeliegenden, nicht öffentlich zugänglichen Regelwerke und technische Vorschriften (insbesondere Erlasse, DIN-Vorschriften und Merkblätter) können ebenso bei der Gemeindeverwaltung Stetten während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist (vom 02.08.2024 bis 27.09.2024) können Stellungnahmen elektronisch abgegeben werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.
Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt. Es liegen umweltrelevante Informationen zu den nachfolgend stichpunktartig aufgeführten Themenbereichen vor. Diese sind im Umweltbericht vertieft bearbeitet. Als ergänzendes Fachgutachten wurden eine schalltechnische Untersuchung und ein Immissionsschutzgutachten der Meixner Stadtentwicklung GmbH (Fassungsdatum 16.02.2023) sowie eine artenschutzrechtliche Prüfung mit faunistischen Kartierungen und Konzeption CEF-Maßnahme Zauneidechse der Meixner Stadtentwicklung GmbH (Fassungsdatum 22.03.2021, ergänzt 16.02.2023) erstellt. Außerdem liegen bereits Monitoring-Berichte zur Zauneidechse von SeeConcept (2022) und Opitz (2024) vor.

Schutzgut Mensch (Art der vorhandenen Informationen)
• Nachweise zum Wohnflächenbedarf und zur Mindestbruttowohnfläche
• Hinweise zur Erschließung des geplanten Wohngebietes
• schalltechnische Untersuchung und Immissionsschutzgutachten (Verkehrslärm)
• Belange des Brandschutzes

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Art der vorhandenen Informationen)
• Faunistische Erhebungen und artenschutzrechtliche Maßnahmen
• Hinweise zur Eingriffs-Ausgleichs-Bewertung

Geologie und Boden (Art der vorhandenen Informationen)
• Versiegelung von Grünlandflächen
• Hinweis, dass keine Altlasten bekannt sind
• Hinweise zur Verwertung des Aushubmateriales

Wasser (Art der vorhandenen Informationen)
• Hinweis auf Retentionsmulden und Oberflächenwasserversickerung im Plangebiet
• Hinweise zur Abwasserentsorgung

Luft und Klima (Art der vorhandenen Informationen)
• Hinweise zu Klimawandel und Klimaanpassung bei Bauvorhaben

Landschaft (Art der vorhandenen Informationen)
• Einsehbarkeit / Ortsrandlage einschl. Minimierungsmaßnahmen

Kultur- und sonstige Sachgüter (Art der vorhandenen Informationen)
• Hinweise auf Verhalten bei Fund von archäologischen Fundstellen oder Funden

Wechselwirkungen (Art der vorhandenen Informationen)
• Hinweis auf Darstellung im Umweltbericht