Gutachterausschuss: Stetten am Bodensee

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Ratsinformationssystem Mitarbeiter Veranstaltungen
FR
EN

Aktuelle Öffnungszeiten Rathaus


Bitte beachten Sie die Hinweise
Mehr erfahren X

Hauptbereich

Aufgaben des Gutachterausschusses

Grundstücksbewertung

Die Feststellung des Verkehrswertes (Marktwertes) von bebauten oder unbebauten Grundstücken kann bei Veräußerungsabsicht, Erbauseinandersetzung oder aus anderen Gründen erforderlich sein. Auf Antrag führen die bei den Gemeinden in Baden-Württemberg eingerichteten Gutachterausschüsse Verkehrswertermittlungen durch. Auch freie Sachverständige oder andere Stellen können mit der Verkehrswertermittlung beauftragt werden.

Auskunft über Bodenrichtwerte

Die Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg haben alle zwei Jahre Bodenrichtwerte für Bauland zu ermitteln. Die Ermittlung hat jeweils auf das Ende eines geraden Kalenderjahres zu erfolgen. Die Bodenrichtwerte werden ortsüblich bekannt gemacht. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für ein Gebiet, in dem im Wesentlichen dieselben Wert bestimmenden Merkmale vorliegen. Auf Antrag erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, eine schriftliche Auskunft über den zu einem bestimmten Stichtag gültigen Bodenrichtwert einer Richtwertzone.

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Die Kaufpreissammlung erhält die Ergebnisse der Auswertung von Grundstückskauf- und Grundstückstauschverträgen sowie von anderen Vorgängen der Eigentumsübertragung und stellt die Grundlage für die Tätigkeit des Gutachterausschusses dar. Die Urkunden über die Verträge und sonstigen Eigentumsübertragungen werden dem Gutachterausschuss von den beurkundenden Stellen, vor allem von Notaren, zur Verfügung gestellt.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind nur möglich, wenn der Empfänger der Daten ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft macht. Der Antrag kann schriftlich (formlos) oder mündlich an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gerichtet werden.

Gutachterausschuss Überlinger See

Der neue Gemeinsame Gutachterausschuss Überlinger See für die Gemeinden Überlingen, Owingen, Sipplingen, Uhldingen-Mühlhofen, Daisendorf, Stetten und Hagnau hat seit 01.10.2020 seine Arbeit aufgenommen. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist an diesem Tag in Kraft getreten. Unser bisheriger Gutachterausschuss der Gemeinde Stetten ist im Zuge dessen zum 30.09.2020 aufgelöst.

Der neue Gemeinsame Gutachterausschuss ist wie folgt zu erreichen:

Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Überlinger See
Stadtverwaltung Überlingen, Bauverwaltung
Bahnhofstraße 4
88662 Überlingen
Tel.: 07551/991361
E-Mail: gutachterausschuss@ueberlingen.de

Grundstückswertermittlung beantragen

Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen oder aus anderen Gründen (zum Beispiel Erbauseinandersetzung, Darlehensaufnahme) den Marktwert einer Immobilie ermitteln lassen. Dafür werden Gutachten ausgefertigt, die in der Regel den Verkehrswert (Marktwert) für die folgenden Objekte bestimmen: 

·         bebaute Grundstücke einschließlich der Gebäude
·         unbebaute Grundstücke
·         grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel Erbbaurechte)
·         Eigentumswohnungen

In Baden-Württemberg erstatten die bei den Gemeinden gebildeten Gutachterausschüsse Verkehrswertgutachten. Seit 01.10.2020 besteht für Überlingen, Owingen, Sipplingen, Uhldingen-Mühlhofen, Daisendorf, Stetten und Hagnau der “Gemeinsame Gutachterausschuss Überlinger See“. Auch freie Sachverständige können Verkehrswerte ermitteln.

Voraussetzungen

Die Erstattung eines Gutachtens durch den Gutachterausschuss erfordert einen Antrag. Einen Antrag dürfen stellen:

·         Eigentümer und Eigentümerinnen oder
·         diesen gleichstehende Berechtigte (z.B. Erbbauberechtigte)
·         Inhaber oder Inhaberinnen anderer Rechte am Grundstück
·         Pflichtteilsberechtigte (die nächsten Angehörigen)
·         Gerichte und Justizbehörden

Hinweis: Kaufinteressenten sind nicht antragsberechtigt

 

Verfahrensablauf

Sie können die Grundstückswertermittlung bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragen. Mit dem Antrag müssen Sie Ihre Berechtigung dazu darlegen. Teilen Sie mit, welches Grundstück bzw. welches Recht an welchem Grundstück Sie bewertet haben möchten.

Das hierfür erforderliche Antragsformular steht zum Download bereit: Antragsformular Grundstückswertermittlung

Das Gutachten erhalten Sie in schriftlicher Form.

Wenn nicht anderes bestimmt oder nichts vereinbart wird, sind die Gutachten der Gutachterausschüsse nicht bindend.

 

Für die Ermittlung des Verkehrswertes werden vor allem berücksichtigt:

⇒ der Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag)

⇒ die rechtlichen Gegebenheiten, dazu zählen:

o   der Entwicklungszustand
o   der beitragsrechtliche Zustand des Grundstücks
o   der abgabenrechtliche Zustand des Grundstücks und
o   Art und Maß der baulichen Nutzung nach dem öffentlichen Bau- und Planungsrecht

⇒ die tatsächlichen Eigenschaften des Grundstückes und die sonstige Beschaffenheit wie

o   Grundstücksgröße
o   Grundstücksgestalt
o   Bodenbeschaffenheit
o   Bebauung

⇒ die Lage des Grundstücks

 

Erforderliche Unterlagen

Es können unterschiedliche Unterlagen (z.B. Lagepläne) notwendig sein. Diese Unterlagen fordert der Gutachterausschuss bei Bedarf bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller an.

 

Rechtsgrundlage

§ 192 – 199 Baugesetzbuch (BauGB) (Wertermittlung)
Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Gutachterausschussverordnung des Landes Baden-Württemberg

 

Kosten/Leistung 

Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Wert, den das Gutachten ermittelt hat und werden auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes nach der Gutachterausschussgebührensatzung der Stadt Überlingen bemessen.

 

Ansprechpartner:

Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Überlinger See
Stadtverwaltung Überlingen, Bauverwaltung
Bahnhofstraße 4
88662 Überlingen
Tel.: 07551/991361
E-Mail: gutachterausschuss@ueberlingen.de

Bodenrichtwerte

Allgemeine Informationen

Aus der Kaufpreissammlung werden durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes ermittelt. Die Bodenrichtwerte sind jeweils zum Endes eines geraden Kalenderjahres zu ermitteln und bis zum 30.06. des Folgejahres zu veröffentlichen. Auskünfte über diese Werte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

Die aktuelle Bodenrichtwerttabelle sowie die Bodenrichtwertkarten der Gemeinde der Gemeinde Stetten bekommen Sie über folgenden Link.

Ein Bodenrichtwert kann auch schriftlich, mittels eines formlosen Antrages unter Angabe des Namens, Adresse, Grundstück (Straße + Nr.  oder Flst. Nr.), Gemarkung, Stichtag beantragt werden. Die Auskunft ist gebührenpflichtig (s. Gebühren).

Die Anfrage richten Sie bitte an:

Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Überlinger See
Stadtverwaltung Überlingen, Bauverwaltung
Bahnhofstr. 4
88662 Überlingen
Tel.: 07551/991361
E-Mail: gutachterausschuss@ueberlingen.de

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Überlingen.

Rechtliche Grundlagen

§ 196 Abs. 3 Baugesetzbuch sowie § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg.