SBW Leistungen: Stetten am Bodensee

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Visum für Studierende beantragen

Wenn Sie in Deutschland studieren wollen, benötigen Sie vor der Einreise ein Visum.
Das gilt nicht für:

  • Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der EWR-Staaten
  • Staatsangehörige der Schweiz
  • Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien und Nordirland (im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 6 Freizügigkeitsgesetz/EU), Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino und den USA

Das Visum erhalten Sie in der Regel mit einer Gültigkeitsdauer von 90 Tagen. Nach Ankunft in Deutschland müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes anmelden.

Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien und Nordirland (im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 6 Freizügigkeitsgesetz/EU), Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino und den USA müssen vor Ablauf von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen.

Verfahrensablauf

Den jeweiligen auf Sie zutreffenden Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis) müssen Sie mithilfe des jeweiligen Formulars beantragen.

Antragsformulare für Visumanträge erhalten Sie kostenlos von der zuständigen Auslandsvertretung in der ortsüblichen Sprachfassung. Sie stehen Ihnen auch zum Download zur Verfügung, je nach Angebot der jeweiligen Auslandsvertretung.

Für andere Aufenthaltstitel erhalten Sie die notwendigen Formulare bei der Ausländerbehörde des Ortes, an dem Sie nach Ihrer Einreise sich mit Ihrem Wohnsitz angemeldet haben. Einzelheiten zum jeweiligen Verfahrensablauf finden Sie in den oben aufgelisteten Verfahrensbeschreibungen.

Sie müssen den Visumantrag persönlich stellen. Die Auslandsvertretung holt die Zustimmung der Ausländerbehörde am zukünftigen Wohnsitz in Deutschland ein. Nach der Zustimmung kann die Auslandsvertretung das Visum erteilen, das die Einreise und den vorläufigen Aufenthalt erlaubt.

Fristen

Bitte beachten Sie, dass Sie vor Ablauf Ihres Visums einen Antrag auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen müssen.

Unterlagen

  • gültiger Reisepass
  • ein aktuelles Passbild
  • je nach Aufenthaltstitel Nachweise der genannten Voraussetzungen:
    • Bescheinigung über Aufenthaltszweck (z.B. Zulassung zum Studium)
    • Finanzierungsnachweis (z.B. Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland, Stipendienvertrag)
    • Nachweis über die Krankenversicherung

Die deutsche Auslandsvertretung und die Ausländerbehörde können weitere Unterlagen verlangen.

Kosten

75,00 EUR

Bearbeitungsdauer

Die Dauer von der Beantragung bis zur Erteilung des Visums kann länderabhängig unterschiedlich sein. Sie müssen mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer rechnen.

Sonstiges

Bitte kümmern Sie sich möglichst frühzeitig um Ihr Visum und nehmen Kontakt mit der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung auf.

Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • § 2 Abs. 3 (AufenthG) Lebensunterhalt, Krankenversicherung
  • § 3 (AufenthG) Passpflicht
  • § 4 (AufenthG) Erfordernis eines Aufenthaltstitels
  • § 5 Abs. 1 (AufenthG) Lebensunterhalt, Krankenversicherung
  • § 16b (AufenthG) Studium

Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)

  • § 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte

Zuständigkeit

Die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat), in deren Amtsbezirk die antragstellende Person sich gewöhnlich aufhält beziehungsweise ihren Wohnsitz hat.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

01.08.2023; Justizministerium Baden-Württemberg