SBW Leistungen: Stetten am Bodensee

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Hauptbereich

Extremismus – sich zum Ausstieg beraten lassen

Radikalisierung ist schwer erkennbar, da sich zunächst nur die Einstellung des Betroffenen ändert.

Erste äußere Anzeichen einer Radikalisierung können unter anderem sein:

  • Rückzug und Abgrenzung zu Andersdenkenden
  • der Aufbau eines neuen extremistischen sozialen Umfelds
  • Gewaltverherrlichung
  • fremdenfeindliche oder antisemitische Äußerungen
  • die plötzliche Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes

Je früher in den Radikalisierungsprozess eingegriffen wird, umso höher sind die Erfolgsaussichten einer Deradikalisierung.

Sie können Unterstützung beim Ausstieg und Begleitung in ein Leben ohne Extremismus erhalten.
Das gleiche gilt für Hilfestellungen im Umgang mit radikalisierten Personen.

Verfahrensablauf

Unsere kompetenten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind erreichbar

  • über E-Mail unter ausstiegsberatung@konex.bwl.de oder
  • telefonisch an Werktagen von Montag bis Freitag von 09:00 – 20:00 Uhr:
    • 07 11-279 45 44 (Rechtsextremismus),
    • 07 11-279 45 55 (islamistischer Extremismus),
    • 07 11-279 45 66 (Linksextremismus) oder
    • 07 11-279 45 77 (Ausländerextremismus).

Beraterinnen und Berater

  • hören zu, beantworten Ihre Fragen und geben einen ersten Überblick über die Problematik,
  • entscheiden mit Ihnen gemeinsam über die nächsten Schritte,
  • informieren Sie über weitere Hilfsangebote in Ihrer Nähe,
  • vermitteln auf Wunsch einen Ansprechpartner vor Ort, der Sie individuell berät und mit praktischen Tipps begleitet,
  • stellen den direkten Kontakt zu Spezialisten in allen Bereichen her (dabei handelt es sich um erfahrene Experten aus den Bereichen Sozialpädagogik, Extremismusprävention, Psychologie, Traumatherapie und so weiter),
  • vermitteln den Kontakt zu anderen Betroffenen in ähnlicher Situation und zu Selbsthilfe-Initiativen.

Die Beratung kann an individuellen Bedürfnissen orientiert erfolgen, die für Ihren Ausstieg aus der Szene oder im Umgang mit radikalisierten oder sich radikalisierenden Personen erforderlich ist.
Sie werden zunächst eine Einschätzung der Situation zusammen mit der Beraterin oder dem Berater erarbeiten, bevor weitere konkrete Schritte folgen.

Wenn die Beraterin oder der Berater zusammen mit Ihnen zum Schluss kommen, dass eine Gefahr für Sie oder jemand anderes besteht, werden Sie schnell und unkompliziert an die zuständigen Behörden vermittelt und natürlich weiterhin von den Beraterinnen oder Beratern des konex begleitet.

Befinden Sie oder eine andere Person sich in einer akuten Gefährdungssituation, wenden Sie sich an die Polizei, Notruf: 110.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

keine

Zuständigkeit

das Kompetenzzentrum gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex)

Freigabevermerk

Stand: 07.07.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg