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Ausländischer Hochschulabschluss - Zeugnisbewertung beantragen
Die Zeugnisbewertung ist keine Anerkennung, sondern eine vergleichende Einstufung.
Sie
- beschreibt Ihre ausländische Hochschulqualifikation,
- stellt fest, mit welchem deutschen Bildungsabschluss Ihr Hochschulabschluss vergleichbar ist und
- bescheinigt Ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten.
Eine verbindliche Anerkennung ist vor allem dann erforderlich, wenn Sie
- einen Wohnsitz in Deutschland haben und
- einen reglementierten Beruf ausüben möchten.
Die Bewertung soll Ihnen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Aus ihr können Sie keine Rechtsansprüche ableiten.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Bewertung mit dem Formular der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Es wird Ihnen per E-Mail zugesandt, nachdem Sie ein Web-Formular online ausgefüllt und abgeschickt haben.
Da der weitere Verfahrensablauf je nach Ihrem Herkunftsland variieren kann, informieren Sie sich vorher genauer auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Die Zeugnisbewertung, die Sie Ihren Bewerbungsunterlagen beifügen können, erhalten Sie als Kurzfassung und als Langfassung, nachdem
- Ihr Antrag vollständig ausgefüllt bei der zuständigen Stelle eingegangen ist,
- dort alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und
- Sie die Gebühren bezahlt haben.
Unterlagen
unterschiedlich, je nach Land, in dem Sie Ihren Hochschulabschluss erworben haben:
Kosten
- für die Ausstellung der Bescheinigung: EUR 200,00
- für die Ausstellung jeder weiteren Bescheinigung bei mehreren Qualifikationen: EUR 100,00
- für die erneute Ausstellung einer Bescheinigung (z.B. im Fall des Verlusts): EUR 100,00
Bearbeitungsdauer
in der Regel drei Monate nach Eingang des vollständigen Antrags und der Gebühr
Sonstiges
Als Studienbewerberin oder Studienbewerber mit ausländischer Studienberechtigung richten Sie Ihre Bewerbung in der Regel direkt an die Hochschule, an der Sie studieren wollen.
Eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Stand: 26.01.2022
Verantwortlich: Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg