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Vorübergehende Berufserlaubnis als Tierärztin oder Tierarzt beantragen
Als Tierärztin oder Tierarzt mit ausländischem Abschluss können Sie Ihren Beruf vorübergehend in Deutschland ausüben. Dazu müssen Sie eine vorübergehende Berufserlaubnis beantragen.
Die Erlaubnis wird mit folgenden Beschränkungen erteilt:
- Sie kann jederzeit widerrufen werden.
- Sie gilt nicht für hoheitliche Tätigkeiten (zum Beispiel Schlachttier- und Fleischuntersuchung, amtstierärztliche Aufgaben).
- Sie gilt nur für eine unselbständige Tätigkeit (zum Beispiel als Assistenz in einer Tierarztpraxis, als Angestellte oder Angestellter in einem Institut).
- Sie hängt von der gültigen Aufenthaltsgenehmigung ab.
- Sie ist auf das jeweilige Arbeitsverhältnis beschränkt (bei einer Anstellung als Praxisassistent oder Praxisassistentin gilt die Erlaubnis nur für eine Tätigkeit in genannter Praxis).
- Sie ist auf maximal vier Jahre beschränkt und kann nur in Ausnahmefällen unter bestimmten Umständen verlängert werden.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf vorübergehende Berufserlaubnis müssen Sie schriftlich beim Regierungspräsidium Stuttgart einreichen.
Das dafür notwendige Formular (PDF) steht Ihnen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Herunterladen zur Verfügung. Oder Sie erhalten dieses direkt beim Regierungspräsidium Stuttgart.
Sie müssen das vollständig ausgefüllte Antragsformular handschriftlich unterzeichnen oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
Das Regierungspräsidium Stuttgart benachrichtigt Sie innerhalb von vier Wochen darüber, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Über die vorübergehende Berufserlaubnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Fristen
Die vorübergehende Erlaubnis wird auf höchstens vier Jahre befristet.
Eine Verlängerung ist möglich. Das gilt, wenn Sie eine unmittelbar nach Erteilung der Erlaubnis begonnene Ausbildung zum Fachtierarzt innerhalb dieser vier Jahre unverschuldet nicht beenden konnten. Die Verlängerung ist für längstens drei Jahre möglich.
Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen Sie im Original oder in amtlich beglaubigter Abschrift vorlegen:
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs gemäß § 11 der Bundestierärzteordnung (BTO)
- Kopien des Zeugnisses/Diploms über die abgeschlossene tierärztliche Prüfung (Befähigungsnachweis oder Ausbildungsnachweis, der zur Aufnahme des tierärztlichen Berufs berechtigt)
- Kopie des Ausweises/Passes/Identitätsnachweises
- gegebenenfalls Nachweis der Asylanerkennung oder Anerkennung der Volkszugehörigkeit
- Lebenslauf: aktuell, kurz gefasst und mit ausführlicher, zeitlich lückenloser Darstellung des Ausbildungs- und beruflichen Werdegangs
- Nachweis einer in Aussicht gestellten Beschäftigungsstelle als Tierärztin oder Tierarzt (zum Beispiel Arbeitsvertrag)
- Nachweis über Straffreiheit (polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "O", nicht älter als ein Monat) bzw. polizeiliches Führungszeugnis beziehungsweise entsprechende Bescheinigung (Certificate of Good Standing) aus dem Heimatland. Geben Sie beim Beantragen des Führungszeugnisses das Referat 35 des Regierungspräsidiums Stuttgart als Empfänger an.
- ärztliches Gesundheitszeugnis, wonach Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des tierärztlichen Berufs geeignet sind
- Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes der Wohnsitzgemeinde
- Nachweis der Deutschkenntnisse aufgrund des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprache (GER)
Amtliche Beglaubigungen erhalten Sie zum Beispiel in Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Hinweis: Wenn die vorgelegten Unterlagen nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen Sie sie zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorlegen. Die Übersetzungen sind in der Regel von einem vereidigten Urkundendolmetscher auszufertigen.
Kosten
Ausstellung einer vorübergehenden Berufserlaubnis: EUR 125,00
Bearbeitungsdauer
nach Eingang aller angeforderten Unterlagen: meistens ein Monat, höchstens drei bis vier Monate
Sonstiges
Die Berufserlaubnis ist an die Arbeitsstelle geknüpft. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird die Berufserlaubnis hinfällig. Sollten Sie die Arbeitsstelle wechseln, müssen Sie den neuen Arbeitsvertrag vorlegen und eine neue Berufserlaubnis beantragen.
Rechtsgrundlage
Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO)
- § 2
- § 11
Zuständigkeit
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen und Hinweise sowie die notwendigen Formulare finden Sie zum Herunterladen auf der Themenseite "Tierarzt" der Regierungspräsidien.
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Freigabevermerk
20.03.2024 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg