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Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen
Mit der Rente für schwerbehinderte Menschen können Sie eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne oder mit Abschlag bis zu 10,8 Prozent erhalten.
Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie den Versicherungsverlauf in Ihrem Rentenkonto klären. So können Sie eventuell fehlende Zeiten ergänzen und eine Kontenklärung durchführen lassen (die Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen können).
Hinweis: Der Rentenanspruch besteht auch weiterhin, wenn während des Bezugs der Rente die Schwerbehinderung aufgehoben wird.
Verfahrensablauf
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen.
Schriftlicher Rentenantrag:
- Laden Sie das Antragsformular zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter. Füllen Sie das Formular vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
- Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie mit den erforderlichen Unterlagen entweder:
- per Post an Ihren Rentenversicherungsträger senden oder
- in einer der örtlichen Beratungsstellen abgeben.
Rentenantrag per Online-Verfahren:
- Gehen Sie auf das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung. Melden Sie sich dort mit Ihrer Signaturkarte, Ihrem Personalausweis (bei aktiviertem elektronischem Identitätsnachweis) oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel an.
- Füllen Sie das Formular zur Rente für schwerbehinderte Menschen aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Danach senden Sie Ihren Rentenantrag online ab.
Persönliche Antragstellung im Beratungsgespräch:
- Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
- Im Beratungsgespräch wird Ihr Rentenantrag in der Regel gleich elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet.
Hinweis: Ihr Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrem Rentenversicherungsträger ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihr Rentenversicherungsträger ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.
Fristen
- Beantragung der Rente: bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
- Leistung der Rente: von dem Kalendermonat an, zu dessen Beginn Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllen.
Hinweis: Beantragen Sie die Rente später, wird sie von dem Kalendermonat an geleistet, in dem Sie die Rente beantragt haben.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Schwerbehindertenausweis oder -bescheid
- bei Antragstellung durch andere Personen:
- Vollmacht oder
- Beschluss des Gerichts.
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen: zeitnah
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger
Vertiefende Informationen
Informationen der Deutschen Rentenversicherung
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundessozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 30.09.2019 freigegeben.