Hauptbereich
Emissionserklärung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz abgeben
Als Betreiber von industriellen und gewerblichen Anlagen, die immissionsschutzrechtlich genehmigt sein müssen, müssen Sie die von Ihren Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen regelmäßig ermitteln.
Nach den Anforderungen der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) müssen Sie alle vier Jahre angeben:
- Art,
- Menge sowie
- räumliche und zeitliche Verteilung der Emissionen.
Verfahrensablauf
Übermitteln Sie Ihre Emissionserklärung elektronisch. Nutzen Sie dafür die Betriebliche Umweltdatenberichterstattung "BUBE online".
Fristen
alle vier Jahre für den Erklärungszeitraum bis zum 31. Mai des folgenden Jahres
Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Kosten
keine
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Stand: 30.01.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg