Hauptbereich
Ehrenamtspauschale geltend machen
Üben Sie eine nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich aus, die nicht die Voraussetzungen für die Übungsleiterpauschale erfüllt, sind die Einnahmen bis zu einer Höhe von 840 Euro im Jahr steuerfrei (Ehrenamtspauschale).
Begünstigte Tätigkeiten:
- Vorstand, Kassierer
- Schiedsrichter im Amateurbereich
- Platz- oder Gerätewart
- Bürokraft
- Reinigungskraft
Nicht begünstigt sind:
- Amateursportler
- Helfer beim Vereinsfest
- Helfer Altmaterialsammlung
Verfahrensablauf
Die Ehrenamtspauschale machen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend.
Fristen
jeweilige Abgabefrist der Einkommensteuererklärung
Unterlagen
Keine
Kosten
Keine
Sonstiges
Keine
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Das für Sie zuständige Finanzamt
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Freigabevermerk
Stand: 14.12.2023
Verantwortlich: Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg.