Hauptbereich
Schulbezirkswechsel beantragen
Die öffentliche Grundschule können Sie nicht frei wählen.
In der Regel müssen Kinder die Grundschule besuchen, in deren Schulbezirk ihre Eltern
- wohnen oder
- sich gewöhnlich aufhalten.
Im Ausnahmefall kann Ihr Kind den Schulbezirk wechseln und eine andere Grundschule besuchen.
Hinweis: Für einen Wechsel an eine Grundschule im Verbund mit einer Gemeinschaftsschule oder an eine genehmigte Privatschule, die eine Grundschule führt, müssen Sie keinen Schulbezirkswechsel beantragen. Sie können Ihr Kind dort einfach anmelden. Zusätzlich müssen Sie der für Ihren Wohnbezirk zuständigen Schule (Stamm-Grundschule) einen Nachweis über die Anmeldung an der Gemeinschaftsschule oder Privatschule vorlegen, den Sie von dieser Schule erhalten.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie den Wechsel schriftlich. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Stamm-Grundschule oder Sie finden es auf der Homepage des für Sie zuständigen Staatlichen Schulamts.
Den ausgefüllten Antrag müssen Sie bei Ihrer Stamm-Grundschule abgeben.
Die Entscheidung über den beantragten Schulwechsel erhalten Sie schriftlich.
Fristen
Keine.
Es ist empfehlenswert, den Antrag spätestens bei der Schulanmeldung zu stellen.
Unterlagen
Nachweise, die den wichtigen Grund belegen.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen anfordern.
Kosten
keine
Sonstiges
Eine Genehmigung des Schulbezirkswechsels ist keine Zusage über die Erstattung eventuell entstehender Schülerbeförderungskosten.
Rechtsgrundlage
Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)
- § 76 Erfüllung der Schulpflicht
Zuständigkeit
- das für den Wohnort zuständige Staatliche Schulamt (als untere Schulaufsichtsbehörde) oder
- bei Übertragung der Zuständigkeit durch die Schulaufsichtsbehörde die geschäftsführende Schulleitung (die Stamm-Grundschule gibt Auskunft dazu).
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
19.12.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg