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Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Mitgliedschaft anmelden
Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg ist die berufsständische Versorgungseinrichtung der Mitglieder der Rechtsanwaltskammern in Baden-Württemberg.
Das Versorgungswerk gewährt seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen folgende Leistungen:
- Altersrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Hinterbliebenenversorgung
- Sterbegeld für die Hinterbliebenen
- Kapitalabfindung an hinterbliebene Ehe- oder eingetragene Lebenspartner bei Erlöschen des Rentenanspruchs im Fall der Wiederverheiratung
Hinweis: Darüber hinaus kann das Versorgungswerk auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten notwendiger, besonders aufwendiger medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen gewähren.
Die Mitglieder des Versorgungswerks müssen einen monatlichen Beitrag leisten, solange sie kein Altersruhegeld oder keine Rente wegen Berufsunfähigkeit beziehen.
Hinweis: Näheres zu den Beiträgen finden Sie in der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg.
Verfahrensablauf
Sobald Sie Mitglied in einer Rechtsanwaltskammer in Baden-Württemberg sind, erhält das Versorgungswerk automatisch eine Nachricht. Es kommt dann in der Regel mit allen nötigen Informationen und Unterlagen auf Sie zu. Sie müssen sich grundsätzlich nicht selbst vorher anmelden.
Tipp: Gleich bei Ihrer Anmeldung können Sie sich gegebenenfalls auf Antrag zugunsten des Versorgungswerkes von der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft, teilt Ihnen das Versorgungswerk Ihre Mitgliedsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem künftigen Kontakt mit dem Versorgungswerk angeben.
Fristen
- für einen möglichen Befreiungsantrag: Innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Voraussetzungen
- für einen möglichen Ermäßigungsantrag: Innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
- Darüber hinaus sind in der Satzung des Versorgungswerks weitere Fristen geregelt.
Unterlagen
erhalten Sie vom Versorgungswerk.
Kosten
- für die Anmeldung: Keine
- für die Mitgliedschaft: Grundsätzlich monatliche Beiträge, solange kein Altersruhegeld oder keine Rente wegen Berufsunfähigkeit bezogen werden.
Sonstiges
-
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg.
Vertiefende Informationen
- Informationen zur Anmeldung bei einer Rechtsanwaltskammer
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
06.03.2024 Justizministerium Baden-Württemberg